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Das Sparbuch

By Torsten | August 1, 2006

Lösen Sie Ihr Sparbuch auf, wird dieses vom ausgebenden Kreditinstitut üblicherweise durch Lochung entwertet. Durch diese Handhabung der Sparurkunde sollen die Missbrauchsmöglichkeiten von Fälschern eingeschränkt werden.
Da Spareinlagen zur Ansammlung oder Anlage von Vermögen dienen sollen, können Sie über ein Sparkonto nicht Ihren laufenden Zahlungsverkehr abwickeln. Allenfalls in Sonderfällen drücken die Kreditinstitute schon einmal ein Auge zu und führen beispielsweise eine Überweisung von einem Sparkonto aus. Ansonsten müssen Sie Ihr Geld immer erst vom Sparkonto auf das
Girokonto übertragen, um einen Zahlungsverkehrsvorgang abzuwickeln.
Eröffnen können Sie ein Sparkonto bei fast jeder Bank oder Sparkasse. Lediglich einige Spezialkreditinstitute, zum Beispiel Hypothekenbanken, nehmen keine Spareinlagen entgegen, denn sie beschaffen sich die für das Kreditgeschäft notwendigen Gelder auf anderem Wege. Eine Sonderstellung nehmen auch die Bausparkassen ein.

Sie sammeln zwar die Einlagen der Bauherren auf Bausparkonten; diese sind aber keine Spareinlagen im Sinne der Rechnungslegungsverordnung. Neben den Kreditinstituten bietet auch die Postbank die Möglichkeit, Spareinlagen zu unterhalten. Das Sparbuch der mittlerweile privatisierten Banktochter des “Gelben Riesen” hat sogar den Vorteil, dass es nicht nur als reines Ansparkonto, sondern bei Reisen in vielen europäischen Ländern auch zur Abhebung von Beträgen in Landeswährung genutzt werden kann.

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