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Immobilienfinanzierung – Mit einer Entnahme Wohneigentum finanzieren

By creative24 | Februar 15, 2007

Wer sich dazu entschieden hat, eine Immobilie zu erwerben oder zu bauen, hat unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung.

So kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch Gelder aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen entnehmen. Dabei kann derjenige, der von seinen eigenen vier Wänden träumt, zwischen 10 000 Euro und 50 000 Euro für den Kauf oder Bau einer Eigentumswohnung oder eines Hauses nutzen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Immobilie auf dem Gebiet der Bundesrepublik befindet. Jedoch gilt die Regelung einer solchen Entnahme nicht im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge.

Dieses spezielle Entnahmemodell bietet die Möglichkeit, das Vermögen, das eigentlich für die Absicherung im Alter bestimmt ist, mittelfristig als zinsloses Darlehen zu nutzen. Jedoch gilt zu bedenken, dass für die Dauer der Entnahme die Verzinsung des angesparten Geldes für die Altervorsorge entfällt. Um diesen Betrag reduzieren sich dann auch die späteren Leistungen. Wer da keinen Abstrich hinnehmen und weiter in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen will, muss dann zusätzlich zu den Tilgungsraten des Entnahmeplans weiterhin einen Mindesteigenbetrag einzahlen.

Zu den weiteren Voraussetzungen einer so genannten Entnahme zählt auch, dass die Immobilie zur Eigennutzung bestimmt sein muss und der Anleger verpflichtet ist, den gesamten entnommenen Betrag bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres wieder in den Vorsorgeplan einzuzahlen. Zudem hat man die Chance, höher zu tilgen.
Gelingt es nicht, eine vollständige Rückzahlung bis zu diesem Stichtag zu leisten, muss der Vorsorgesparer anteilig die steuerlichen Vorteile wieder an Vater Staat zurückzahlen. Zudem gilt, dass derjenige, der sein Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung einer eigenen Immobilie nutzen will, in Banksparpläne und Investmentsparpläne investieren sollte.

Im Vorfeld kann man jedoch auch Überlegungen anstellen, ob es sich nicht besser rechnet, eine normale Immobilienfinanzierung einzusetzen, denn durch die Entnahme aus dem Altersvorsorgeplan verzögert sich der Vermögensaufbau enorm.
Zu bedenken gilt auch, dass man in Verzug kommen kann, wenn die Immobilie verkauft werden muss oder nicht mehr selber genutzt wird. Dann hat man lediglich ein Jahr Zeit, den entnommenen Betrag wieder in die Altersvorsorge einzuzahlen oder diese Summe wieder in Wohneigentum zu investieren.

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