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Wann lohnt sich die Hausratversicherung?
By markus | April 29, 2007
Entsprechend der Größe und der Einrichtung eines Haushaltes kann eine Hausratversicherung schon für nicht einmal 100 Euro Jahresprämie abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist wirklich anzuraten, denn beispielsweise Einbruchdiebstahl- oder Feuerschäden des Hausrates können sehr schnell entstehen.
In diesen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. Sturm- und Hochwasserschäden sind nicht unbedingt eingeschlossen, was jedoch sehr zu empfehlen ist. Für den Fall, dass eine Wohnung oder ein Haus wegen des eingetretenen Schadenfalles zeitweise nicht bewohnt werden kann, übernehmen aktuelle Hausratversicherungen auch die Hotelkosten der Versicherten, ebenso werden bei urlaubsbedingter Abwesenheit auch Schäden im Außenbereich des Hauses erstattet.
Bemerkenswert ist, dass Raubüberfälle im Leistungsumfang der meisten Versicherungen enthalten sind, einfacher Diebstahl allerdings nicht. Demzufolge übernimmt die Hausratversicherung keine Schadenkosten für den Fall des Diebstahls einer Tasche, die unbeaufsichtigt am Strand liegt. Falls sie jedoch während des Tragens entwendet wird, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.
Eine Hausratversicherung kann auch Fahrräder mitversichern, was jedoch mit einer Zusatzprämienzahlung verbunden ist. Diesbezüglich enthalten die Versicherungsverträge meist eine Klausel, dass das Fahrrad während der Nacht nur versichert ist, wenn es in abgeschlossenen Räumen steht oder benutzt wird.
Die meisten von der Hausratversicherung erstatteten Kosten betreffen jedoch Einbruch- und Brandschäden, wobei grobe Fahrlässigkeit die Deckung ausschließt, einfache Fahrlässigkeit ist in der Leistung eingeschlossen. Wer das Haus oder die Wohnung verlässt, obwohl Kerzen brennen, handelt in diesem Falle grob fahrlässig. Lediglich fahrlässig handelt derjenige, der beim Löschen einer Kerze das Dochtglimmen übersieht, daher ist ein Versicherungsanspruch gewährleistet. Ebenso kommt die Hausratversicherung beispielsweise für Schäden auf, die durch eine umgefallene Kerze entstehen. Zur Kostenerstattung von durch fremde Personen zugefügten Schäden ist eine Anzeige des Sachverhaltes bei der Polizei unerlässlich.
Topics: Wirtschaft | 1 Comment »

Oktober 27th, 2007 at 01:08
Dazu würde ich gern noch anfügen, was viele immer wieder fragen. Wie bemesse ich den Wert meiner Wohnung, also die Schadenssumme, denn nach dieser richtet u.a. ja die Prämie. Man sollte mit ca. 650 Euro/qm kalkulieren, um die Schadenssumme zu ermitteln. Das ist ein Durchschnittswert.