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Die einvernehmliche Scheidung online einleiten
By Joschau | August 25, 2007
Nicht jede Scheidung endet in einem Rosenkrieg, viele Ehepaare schaffen auch nach einer ersten Phase voller Frust und Enttäuschung eine einvernehmliche Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sollten sich die Ehegatten über einige wesentliche Scheidungsfolgen einig sein. Eine solche einvernehmliche Scheidung kann nicht nur jede Menge Nerven, sondern auch Kosten sparen. Ein vernünftiger Scheidungsanwalt wird in jeder Phase des Verfahrens versuchen, auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken.
Wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, dann reicht es aus, wenn die Ehegatten sich über den nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung einig sind. Die Einigung kann beispielsweise darin bestehen, dass beide Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt verzichten und jeder den Hausrat, den er bei der Trennung mitgenommen hat, behält. Mehr ist für eine solche Einigung nicht erforderlich.
Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, dann ist es für eine einvernehmliche Scheidung auch nötig, dass die Ehegatten sich über die weitere Ausübung der elterlichen Sorge und das Umgangsrecht einig sind. Sollten hier Probleme auftauchen, ist das jeweils zuständige Jugendamt immer der erste Ansprechpartner. Außerdem verlangt das Gesetz, dass der Kindesunterhalt geregelt ist.
Wenn dann in allen Punkten Einigkeit besteht und das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann ein Ehegatte die Scheidung beantragen, der andere braucht nur zuzustimmen. Dafür wird nur ein Anwalt benötigt, was die Kosten senkt. Außerdem bietet es sich in solchen Fällen an, die Scheidung online einzuleiten. Das spart vor allem Zeit und Nerven. Viele Gerichte setzen zudem den Gegenstandswert für eine einvernehmliche Scheidung um bis zu 25% herab: Das spart Gerichts- und Anwaltskosten.
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