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Elterngeld und Kinderzuschlag gegen Kinderarmut

By Pikary | September 11, 2007

Elterngeld und Kinderzuschlag werden als staatliche Leistungen gegen Kinderarmut genannt.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzlich zum Kindergeld gezahlte Leistung, die zur Auszahlung kommt, wenn die Eltern ihren eigenen Bedarf durch Arbeitseinkommen decken können, nicht jedoch den ihrer Kinder. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als 25 Jahre ist und unverheiratet im elterlichen Haushalt wohnt. Der Bezug von Sozialleistungen wie Hartz IV schließt den Kinderzuschlag aus. Damit bekämpft diese Leistung die Kinderarmut bei den in der Regel ärmsten Kinder nicht. Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt maximal 140 Euro im Monat; Einkommen und Vermögen des Kindes werden angerechnet.
Das Elterngeld hingegen ist eine wirksame Maßnahme zur Förderung der Erziehung und gegen Armut in den ersten Lebensmonaten eines Kindes. Es wird für alle Kinder gezahlt, die seit dem 01.01.2007 geboren sind. Seine Höhe beläuft sich auf 67 % des durchschnittlich vor der Beantragung erzielten Monatsverdienstes. Bei einem geringen Verdienst werden Zuschläge gezahlt, so dass Eltern mit geringem Einkommen 100 % erreichen können.
Es gibt eine Mindestgrenze von 300 Euro sowie einen Höchstbetrag von 1800 Euro im Monat. Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld für jedes Kind gezahlt; zusätzlich besteht in diesem Fall Anspruch auf einen pauschalisierten Zuschlag in Höhe von 300 Euro im Monat.
Die Anspruchsdauer für den Bezug von Elterngeld beläuft sich auf 12 Monate und verlängert sich auf 14 Monate, wenn sie auf beide Elternteile aufgeteilt wird. Zudem besteht die Möglichkeit, sich nur die Hälfte des errechneten Anspruchs auszahlen zu lassen und im Gegenzug eine doppelte Anspruchsdauer zu erhalten.
In Einzelfällen kann Elterngeld auch an Verwandte gezahlt werden, wenn sie die Erziehung des Kindes übernehmen.
Elterngeld wird steuerfrei ausgezahlt und nicht auf eventuelle Sozialleistungen angerechnet.

Topics: Recht | 2 Comments »

2 Responses to “Elterngeld und Kinderzuschlag gegen Kinderarmut”

  1. Die neue Regelung des Kinderzuschlags » Baby-Zeit Blog Says:
    Oktober 11th, 2007 at 12:38

    [...] finanziert, leben manche Familien schon nahe an der Armutsgrenze. Aus diesem Grund hat man Elterngeld und Kinderzuschlag gegen Kinderarmut [...]

  2. katja herbst Says:
    November 6th, 2007 at 11:51

    Vielleicht könne sie ja auch mal solch eine Meinung verwenden

    So fühlt wes sich also an, wenn man durch das politisch kalkulierte Raster fällt

    Die von den regierenden Politikern öffentlich geführten Diskussionen um Kinder- und Familienunterstützung nerven. Man muss das Radio ausschalten, Artikel in Zeitungen überspringen – man kann diese unehrlichen Argumente nicht mehr hören. Alles für sich genommen, passt nicht wirklich zum Thema, weil ungeheuer kompliziert, mit tausend Haken und Ösen versehen. Wollen wir Krippenplätze? Dann los und machen! Wollen wir Familien einfach unterstützen? Dann los und alle den gleichen Steuerfreibetrag oder Kindergeld geben und fertig.
    Bitte denken Sie doch an Eltern mit Kindern, die vor dem 1.1.2007 geboren wurden und die bis 2013 auch schon älter als 3 Jahre sein werden. An Eltern, die einfach verheiratet sind, also auch über die trickreiche Familiengestaltung der Alleinerziehenden kein Geld oder Krippenplätze bekommen, die stets harmlose Angestellte sind / waren, brav ihre Steuern zahlen, und und und. Ich bin fest davon überzeugt, dass z.B. ich selbst zu der hochgerechneten Masse gehöre, deren Politikverdrossenheit und Deutschlandmüdigkeit einkalkuliert wurde.
    Achja, und dann wird so jemandem wie Eva Herrmann eine Plattform gegeben, wahrscheinlich auch politisch abgekatert, um unsere Regierenden fortschrittlich erscheinen zu lassen.

    Katja Herbst., Oberursel

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