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Staatliche Förderungen für die Baufinanzierung

By Torsten | November 8, 2007

Wenn man auf Grund der Steuern schon gezwungen ist, etwas für den Staat zu tun, kann man natürlich auch andersherum auf den Staat zurückgreifen, wenn man etwas Unterstützung benötigt. Dies bietet sich gerade dann an, wenn es um die Finanzierung von Wohneigentum geht. Mit Hilfe von verschiedenen Förderprogrammen ist es möglich, zinslose oder zinsgünstige Baudarlehen zu bekommen
Beantragen kann die staatlichen Fördermittel jeder, aber nicht jeder bekommt sie bewilligt. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, weshalb Klagen vergebene Liebesmüh sind. Bei der Vergabe der Fördermittel spielen soziale Gesichtspunkte wie Kinder, vorhandenes Einkommen, eventuelle Behinderungen bei einem Familienmitglied etc. eine Rolle. Die Fördermittel können auch nur so lange bewilligt werden, wir Geld beim Staat vorhanden ist. Wenn die eingeplanten Fördermittel vergeben sind, haben nachfolgende Antragsteller Pech gehabt. Bevor man also einen Kaufvertrag für eine Immobilie abschließt sollte man abwarten, ob die staatliche Förderung denn auch bewilligt wird, denn ein Rücktritt kostet ebenfalls und nur mit einer schriftlichen Zusage kann man mit diesem Geld auch planen.
Die Fördermittel werden von Land verwaltet. Jedes Bundesland hat demnach andere Regelungen und legt auch separat fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man einen Anspruch auf die Fördermittel bekommt. Ebenso die Höhe der zu zahlenden Mittel ist von Land zu Land verschieden. Damit die Fördermittel nicht dazu benutzt werden, um sich ein Luxushäuschen zu bauen oder eine Luxuswohnung zu kaufen, wurden natürlich im Vorfeld gewisse Rahmen geschaffen. So darf ein Einfamilienhaus nicht größer als 130 Quadratmeter sein, bei einer Eigentumswohnung zählen 120 Quadratmeter al angemessen. Nur in Einzelfällen, zum Beispiel bei behinderten Familienmitgliedern kann es sein, dass für die Baufinanzierung auch größere Immobilien begünstigt werden.

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