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Schriftliche Leistungszusagen bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einholen

By meiflo | Februar 4, 2008

Die Mehrheit der gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland, hat sich in letzter Zeit mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung befasst und versucht die besten Angebote ausfindig zu machen. Leider wird der Vergleich der angebotenen Zahnzusatzversicherungen durch die Informationspolitik der Versicherungsunternehmen nicht gerade erleichtert. Die Prospekte der Versicherer werben mit plakativen Werbeaussagen für den Leistungsumfang Ihrer Tarife. Will man aber den genauen Umfang diese Aussagen näher unter die Lupe nehmen, wird man in den angebotenen Werbematerialien nur selten fündig. Mit Schlagworten und vereinzelten Erstattungsbeispielen wird versucht den Kunden von der Qualität der angebotenen Zusatzversicherung zu überzeugen. Will man die Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Basis für einen Erstattungsvergleich zur Hilfe zu nehmen, kommt man in aller Regel auch nicht viel weiter, da diese nur mit juristischer Vorbildung zu lesen sind. Die meisten Endverbraucher sind deshalb bei Ihrer Suche auf Expertenrat oder Hilfe einer Hotline angewiesen.

Aber hier ist Vorsicht geboten: Die meisten der so genannten Experten sind, wie auch die Hotlines der Versicherungen selbst, an einen Verkauf eines Produktes interessiert bzw. angewiesen. Die Erfahrung zeigt, dass teils aus Unwissenheit, teils aber auch vorsätzlich während eines Beratungsgespräches falsche Aussagen über den exakten Leistungsumfang gemacht werden. Viele Hotlines kennen Ihre Produkte selbst gar nicht richtig oder nur aus internen Verkaufsschulungen. Diese mündlichen Aussagen sind für den Kunden später aber praktisch nicht mehr nachweisbar und viele Verbraucher erleben spätestens bei der ersten größeren Zahnarzt-Rechnung eine erste unangenehme Überraschung. Der Endkunde sollte daher sich daher unbedingt alle ihm wichtigen Erstattungsleistungen schriftlich zusichern lassen. Einzelne Spezialvermittler bieten mittlerweile eigene Leistungskataloge an, in denen alle Erstattungspunkte der angebotenen Tarife detailliert aufgeführt werden. Diese Leistungskataloge können bei späteren Abrechnungsproblemen mit der Zahnzusatzversicherung verwendet werden, um an sein Geld zu bekommen. Wer hingegen auf mündliche Aussagen eines Vermittlers oder Hotline-Beraters vertraut, müsste dies später beweisen können, um Recht zu bekommen. Weigert sich ein Berater einen schriftlichen Leistungskatalog herauszugeben, sollte man das Angebot unbedingt noch weiter hinterfragen.

Topics: Finanzen | No Comments »

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