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Altersrückstellungen
By psiu | Februar 26, 2008
Private Krankenkassen sind im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Das bedeutet, dass sie sich Risiken in der Regel mit höheren Beiträgen, oder höheren Selbstbeteiligungskosten refinanzieren lassen.
Eines dieser Risiken ist das erhöhte Krankheitsrisiko im Alter. Ältere Versicherte haben, statistisch nachgewiesen, wesentlich häufiger mit Erkrankungen zu tun, als jüngere Versicherte. Auch die Schwere und Dauer der Erkrankung nimmt im Alter deutlich zu.
Zu diesem Zweck sind in den monatlichen Prämien der Krankenversicherung, zu einem gewissen Prozentsatz Gelder enthalten, die dieses erhöhte Risiko im Alter des Versicherten kompensieren sollen. Die Versicherung ist verpflichtet, diese Gelder verzinslich am Kapitalmarkt anzulegen.
Wer im Alter nicht mit einer Prämienerhöhung konfrontiert werden möchte, und ebenso einer Erhöhung des Selbstbeteiligungsanteils aus dem Weg gehen möchte, sollte darüber nachdenken, monatlich einen zusätzlichen, freiwilligen Beitrag zur Beitragssenkung im Alter zu entrichten.
Die Höhe des freiwilligen Beitrages errechnet sich wie folgt. Man sollte so viel Geld ansparen, dass man zwei Drittel seiner Versicherungsprämien 25 Jahre lang davon bezahlen kann.
Allerdings gilt es zu bedenken, dass eine eigene Kapitalanlage oftmals mehr Ertrag bringt.
Es ist eine Überlegung wert, bei seiner Bank zu diesem Zweck, eine langfristige Kapitalanlage abzuschließen.
Bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung, oder einem Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, konnten bisher diese Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden. Nach dem Erlass der Gesundheitsreform im Jahr 2006, ist dies jetzt aber ohne weiteres möglich. Wechselt man innerhalb eines privaten Versicherungsunternehmens lediglich den Tarif, bleiben diese Rücklagen ebenfalls erhalten.
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