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Digitale Signatur als Beweismittel

By Torsten | April 8, 2008

Die qualifizierte elektronische Signatur kann als Beweismittel dienen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird vorgeschrieben, dass bestimmte Willenserklärungen der schriftlichen Form bedürfen. In Ausnahmefällen ist es erlaubt, die schriftliche Form durch die elektronische Form zu ersetzen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Dokument den Namen des Unterzeichners trägt und eine qualifizierte elektronische Signatur angehängt wird. Erst dann erhält die Willenserklärung in elektronischer Form ihre Gültigkeit. Grundsätzlich ist für derartige Dokumente, die vor Gericht auch Stand haben müssen, eine digitale Signatur mit der höchsten technischen Sicherheit zu verwenden. Dies wird in einigen Gesetzen, wie zum Beispiel dem BGB, vorgeschrieben. Es muss also eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder zumindest eine qualifizierte elektronische Signatur an das elektronische Dokument angehängt werden.
Aber auch die weniger sichere digitale Signatur kann für bestimmte elektronische Dokumente verwendet werden. Dabei handelt es sich um Dokumente, die nicht der schriftlichen Form bedürfen. In diesem Falle spricht man von formfreien Vereinbarungen. Das BGB gibt für derartige Vereinbarungen keine qualifizierten elektronischen Signaturen vor. Hier kann die einfache oder die fortgeschrittene elektronische Signatur verwendet werden. Den Vertragspartnern steht es frei, für welche digitale Signatur sie sich entscheiden. Es wird jedoch angeraten, dass bereits vor dem Ausstellen des Dokumentes die jeweilige digitale Signatur von beiden Vertragspartnern gemeinsam festgelegt wird, sodass es im Nachhinein nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann.
Als Beweismittel dient jegliche digitale Signatur. Es ist jedoch darauf, welches elektronische Dokument welche Form der digitalen Signatur verlangt. Regelungen dazu sind unter anderem im BGB zu finden. Jegliche Dokumente müssen die zumindest die entsprechende Signatur enthalten, um vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden zu können.

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