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Supplements gelten als Lebensmittel, liegen aber in einem Grenzbereich
By silvie | April 26, 2008
Supplements, oder aber Nahrungsergänzungsmittel, werden heute von zahlreichen Personengruppen eingenommen – sowohl von Sportlern, als auch von Nichtsportlern. Supplements dienen, wie der übersetzte Begriff Nahrungsergänzungsmittel, bereits schon sagt, der Ergänzung der alltäglichen Ernährung. Es ist dabei so, dass Supplements sich im rechtlichen Sinne dabei in einem Grenzbereich zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln bewegen. Durch Supplements können Sportler beispielsweise ihren erhöhten Bedarf an Nährstoffen und Wirkstoffen regeln, wenn sie sich in einem entsprechenden Training befinden. Für Nichtsportler eignen sich Supplements dabei in der Regel nur auf ärztliche Anordnung, wenn bei ihnen irgendeine Mangelerscheinung aufgetreten ist. Diese kann dann mit Hilfe von Supplements ausgeglichen werden. Es ist nämlich so, dass Supplements lediglich Nährstoff bzw. Wirkstoff enthält, diesen dann aber in einer sehr hochkonzentrierten Form. Angeboten werden Supplements dabei als Kapseln, als Tabletten, aber auch in Pulverform. Es gibt sie aber auch in Form von Tropfen, oder aber in Form von Trinkampullen. Wenn die Einnahme von Supplements durch Nichtsportler vom Arzt verordnet wird, so geschieht die Einnahme in der Regel stets unter ärztlicher Aufsicht. Supplements sind zahlreichen Richtlinien unterworfen. Auf EU-Ebene regelt die Verwendung und die Inhaltsstoffe der Supplements die EU-Richtlinie 2002/46/EG. Darüber hinaus gibt es auch noch spezielle deutsche Richtlinien im Bezug auf die Supplements.
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