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Zum Erfolg mit dem Arbeitsamt: Der Gründungszuschuss
By amaveo | Oktober 7, 2008
Eine Existenzgründung kann ein wichtiger Schritt im beruflichen Leben eines Menschen sein. Letztlich handelt es sich für viele Gründer um eine existentielle Frage; insbesondere dann wenn grössere Darlehensbeträge im Spiel sind. Um die finanzielle Situation zu Beginn zu verbessern und das Bankkonto zu entlasten, bietet es sich an, nach geeigneten Fördermitteln zu recherchieren. Zu diesen Fördermitteln gehört auch der beliebte Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss steht denjenigen Gründern zu, die eine Existenzgründung aus dem Arbeitslosengeld Eins heraus wagen. Dabei kommt der Gründungszuschuss nicht nur für diejenigen in Frage, die auch einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes haben. Wer arbeitslos gemeldet ist und das Arbeitslosengeld Eins aufgrund einer Sperrfrist vorerst nicht bekommen, können die Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen und den Gründungszuschuss schon während der Sperrfrist beantragen. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Man wird Ihnen dort weiterhelfen.
Generell wird der Gründungszuschuss ersteinmal für neun Monate ausgezahlt. In diesen neun Monaten bekommt der Gründer Zahlungen, die sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes bemessen. Das Arbeitslosengeld plus 300 EUR lautet die Regel; dieser Betrag wird monatlich ausgezahlt. Selbstverständlich setzt das voraus, dass vorher ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden muss, um die Höhe des Anspruches zu ermitteln. Das kann zwar zu Verzögerungen führen, aber zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist der Gründungszuschuss eine hervorragende Unterstützung.
Grundsätzlich sollte jeder, der den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen will, darauf achten, dass die Beantragung ordnungsgemäss erfolgt. Um einen Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben, muss zunächst ein Restanspruch von 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld bestehen. Warten Sie also nicht, bis Ihr Arbeitslosengeld ausläuft, sondern informieren Sie sich rechtzeitig. Sie können die Zeit der Arbeitslosigkeit auch gut verwenden, um sich auf Ihre bevorstehende Existenzgründung vorzubereiten. In den meisten Fällen ist die Arbeitsagentur auch bereit, Sie mit Seminaren in dieser Phase zu unterstützen. Der ausgefüllte Antrag auf Gründungszuschuss, eine steuerliche Anmeldung (für Freiberufler) oder eine Gewerbeanmeldung gehören neben einem Businessplan auf jeden Fall zu den Antragsunterlagen. Weiterhin wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt, die Sie bei Steuerberatern, Gründungsberatern, Kammern und anderen Organisationen bekommen. Die Tragfähigkeitsbescheinigung stellt eine Prüfung durch eine fachkundige Stelle dar, die dann bescheinigt, dass das Vorhaben voraussichtlich erfolgreich sein wird. Eine Garantie ist das selbstverständlich nicht, aber eine eingehende Prüfung kann helfen, Fehlentscheidungen von Ihrer Seite zu vermeiden. Wenn Sie sich dann gut vorbereitet haben und über den Gründungszuschuss gut informiert sind, steht der Existenzgründung nichts mehr im Wege.
Autor/in: Andrea Delp, info(at)amaveo.de
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