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Arbeitsbekleidung als Faktor des Arbeitsschutzes
By nilskoenig | November 12, 2008
Die Arbeitsbekleidung gilt in vielen Berufen als fest vorgeschrieben. Die Arbeitsbekleidung wird teilweise vom Arbeitgeber gestellt, jedoch entspricht das eher der Ausnahme. In der Regel ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, die entsprechende Arbeitsbekleidung zu kaufen. Dabei ist es dem Arbeitnehmer jedoch nicht komplett freigestellt, mit welcher Art der Arbeitsbekleidung er sich zukünftig eindecken will. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer dafür spezielle Rahmenbedingungen der Arbeitbekleidung vor.
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsbekleidung, da ein breites Spektrum an Berufsfeldern abgedeckt werden muss. Dabei kann grob unterschieden werden in zum Beispiel Business – Kleidung, Uniformen, Dienstbekleidung und vieles mehr. Innerhalb der Art der Arbeitsbekleidung gibt es wiederum viele Möglichkeiten, wie das Tragen von Kitteln, speziellen Schuhen, Overalls usw. Aber auch Handschuhe oder ein Helm, eine Mütze gehören zu der vorgeschriebenen Arbeitsbekleidung in diversen Berufsbranchen.
Der Zweck der Arbeitsbekleidung ist unterschiedlich. Man kann jedoch grob in dem Ziel der Erkennbarkeit durch Arbeitsbekleidung, dem Schutz des Arbeitnehmers und dem Auftreten einer Firma in der Öffentlichkeit unterscheiden.
Die Arbeitsbekleidung wird in vielen Berufen aus Gründen der Erkennbarkeit getragen. Straßenbauarbeiter tragen speziell reflektierende Arbeitsbekleidung, damit Autofahrer sie bereits auf eine weite Distanz wahrnehmen können und somit schwerwiegende Arbeitsunfälle vermieden werden. Andere Gründe der Erkennbarkeit stellt zum Beispiel die Arbeitsbekleidung im öffentlichen Diensten dar, wie zum Beispiel bei der Polizei. Die Amtsträger müssen spezielle und einheitliche Arbeitsbekleidung tragen, damit sie vom Bürger schnell erkannt werden. Aber auch zum Beispiel in Supermärkten, beim Bäcker usw. findet man eine einheitliche Arbeitsbekleidung vor, damit der Kunde sich bei Fragen direkt an den zuständigen Mitarbeiter wenden kann.
Eine Arbeitsbekleidung dient aber ebenso in vielen Berufen dem Schutz des Arbeitnehmers. Durch die Berufsgenossenschaft wird in vielen Gebieten das Tragen von entsprechender Arbeitsbekleidung zwingend vorgeschrieben. Darunter fallen zum Beispiel Körperschutzkleidung wie Kittel und Schuhe, aber auch der Gehörschutz oder eine Brille bei Schweißarbeiten, um die Augen des Arbeitnehmers vor fliegenden Funken zu schützen.
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