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Lesenswerte Informationen für Grenzgänger

By fosforito | November 6, 2009

Werktätige Personen, welche ihren Lebensunterhalt als Grenzgänger verdienen, sollten verschiedene Punkte bedenken. Regularien, die in Deutschland Gültigkeit besitzen, können auf der anderen Seite ganz anders aussehen. Damit möglichst keine überflüssigen Zusatzkosten entstehen, ist immer ein kritischer Vergleich angebracht.
Das gilt unter anderem auch für die Wahl der Krankenversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden Grenzgänger sind krankenversicherungspflichtig. Dies besagt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Schweiz. Ebenfalls ist festzuhalten, dass schweizer Angestellte sich selbst versichern müssen. Im Unterschied zur deutschen Regelung, muss der Arbeitgeber keine diesbezüglichen Leistungen erbringen. Einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht in der Schweiz.
In Deutschland wohnende Grenzgänger haben dagegen 3 Monate lang Zeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Natürlich müssen dafür bestimmte Vorgaben erfüllt werden.
Die Befreiungsfrist beginnt mit Antritt des Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitnehmern, die in Deutschland leben steht es dann offen, eine Befreiung zu beantragen. Damit man diese Befreiungsoption anwenden kann, ist der Nachweis eines gleichwertigen Versicherungsschutzes obligatorisch. Vorgegebene Grundleistungen müssen damit gedeckt werden können. Wesentlich ist auch, dass die Versicherung in beiden Staaten Gültigkeit besitzt.
Es gibt unterschiedliche Optionen für den Grenzgänger, bezogen auf den passenden Versicherungstarif. Er könnte einer gesetzlichen Versicherung beitreten, oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Ebenfalls denkbar ist der Abschluss einer anerkannten schweizer Krankenversicherung. Nicht fehlen darf bei dieser Auflistung eine weitere Alternative: Dieses Modell nennt sich Mondial. Eine Option, die einen Versicherungsschutz bietet, der gezielt auf die besonderen Erfordernisse der Grenzgänger abgestimmt wurde.
Es ist in jedem Fall angebracht, sich zusätzlichen Rat von Fachleuten einzuholen. Insgesamt gilt für alle formellen Erledigungen, dass man sie besser früher als später erledigt. Unter dieser Voraussetzung vermeidet man auch jedes Fristversäumnis. Wenn der Grenzgänger dann die Versicherungsfrage geklärt hat, folgt noch der schriftliche Antrag auf Befreiung. Dieser Antrag muss bei dem zuständigen Kanton eingereicht werden.

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