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Die staatliche Riester- und Rürupförderung

By BK-Infoportale | Dezember 15, 2009

Seit 2005 gibt es die staatlich geförderte Rürup Rente. Damit hat der Gesetzgeber neben der Riester Rente ein zweites Altersvorsorgemodell am Markt etabliert. Allerdings unterscheidet sich die Rürup Rente doch in wesentlichen Punkten von der Riester Rente. Dies liegt vor allem daran, dass Bert Rürup, der für die Entwicklung der Rürup Rente verantwortlich ist, bei der Konzeption die gesetzliche Rentenversicherung als Vorbild herangezogen hat.

So ist im Gegensatz zur Riester Rente bei der Rürup Rente zu Rentenbeginn keine Kapitalentnahme möglich. Bei der Riester Rente kann man immerhin 30% des Vermögens einmalig entnehmen. Die Rürup Rente darf wie die gesetzliche Rentenversicherung nur als lebenslange Leibrente an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden. Der wohl größte Unterschied bei beiden Modellen liegt jedoch in der Verfügbarkeit des Geldes im Todesfall.

So kann bei der Riester Rente jede Person als Hinterbliebener eingetragen werden. Und es ist auch unter Abzug der erhaltenen Zulagen eine einmalige Kapitalauszahlung an die Hinterbliebenen möglich. Ganz anders sieht es hier bei der Rürup Rente aus. Hier sind nämlich nur die Ehepartner und die versorgungsberechtigten Kinder erbberechtigt. Das heißt, wenn der Rürupsparer im Todesfall nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, so verbleibt das gesamte Vermögen im Hause der Versicherung. Ist der Versicherungsnehmer zum Todeszeitpunkt verheiratet, darf bei der Rürup Rente jedoch nur eine Hinterbliebenenrente geleistet werden. Eine einmalige Todesfallleistung bzw. Auszahlung wie bei der Riester Rente ist nicht möglich.

Und auch bei der Förderung gibt es entscheidende Unterschiede. So gibt es bei der Riester Rente feste jährliche Zulagen und eventuelle steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug. Bei der Rürup Rente erfolg die Förderung dagegen ausschließlich durch steuerliche Vorteile in der Ansparphase, da die Beiträge in der persönliche Steuererklärung abgesetzt werden können. Damit ist das Modell der Rürup Rente vor allem für alle gut verdienenden Arbeitnehmer und Selbständigen interessant. Die Riester Rente dagegen für alle Familien mit mehreren Kindern.

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